Wir bedauern es sehr, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre DVS-Mitgliedschaft zu kündigen. Gerne möchten wir Sie deshalb noch einmal auf die Vorteile der DVS-Mitgliedschaft aufmerksam machen.
Denn als Mitglied im DVS haben Sie vielfältige Möglichkeiten exklusive Leistungen und Nutzen aus der Verbandstätigkeit zu erhalten:
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihren Entschluss, die DVS-Mitgliedschaft zu kündigen, noch einmal überdenken würden.
Hinweis zur satzungsgemäßen Kündigung:
Der Austritt kann nur zum Schluss des Kalenderjahres mit mindestens dreimonatiger Frist durch schriftliche Kündigung an die Hauptgeschäftsstelle erklärt werden. Das Erlöschen der Mitgliedschaft befreit das Mitglied nicht von bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem DVS.
Satzung
Für die Kündigung Ihrer DVS-Mitgliedschaft füllen Sie bitte nachstehendes Formular vollständig aus.