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Quelle: DVS
Technik
25.07.2022
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Neues aus dem DVS-Regelwerk

Anforderungen an Inspektionen am Bau

Bauwerke müssen so entworfen, ausgeführt und instand gehalten werden, dass sie die Sicherheit von Menschen oder Gütern, die öffentliche Ordnung und die Umwelt nicht gefährden. Dies gilt auch, wenn Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden.

 

Um dies zu erreichen, müssen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer grundlegende Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, dass die Bauausführung durch geschultes und erfahrenes Personal erfolgt und eine sachgerechte Überwachung und Qualitätssicherung gewährleistet ist.

Mit dem DVS-Merkblatt 1713-1 finden Anwender einen Leitfaden, was bei der Planung und Ausführung von Inspektionen zu berücksichtigen ist. Ziel ist es sicherzustellen, dass die anerkannten Regeln der Technik und die Technischen Baubestimmungen eingehalten werden und dass die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Das Merkblatt wurde maßgeblich für die Anwendung im Bauwesen erarbeitet. Es legt die Anforderungen fest, um Inspektionen bei der Bauausführung von Stahl-, Stahlverbund- und Aluminiumbauteilen sowie geschweißten Betonstahlverbindungen zu planen und durchzuführen.

Je nach Art und Umfang der beauftragten Leistung können sich Inspektionen auf verschiedene Tätigkeitsbereiche wie die Schweiß-, Prüf- und Korrosionsschutztechnik sowie auf die Bauausführung selbst – das heißt, auf die Ausführungsunterlagen, die Werkstattfertigung, die Montage, die Arbeiten im Zuge von baulichen Veränderungen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten beziehen. Typische Aufgaben, die zu einer Bauüberwachung gehören, werden im Teil 2 des Merkblatt DVS 1713 beschrieben, das sich in Vorbereitung befindet.

Das DVS-Merkblatt 1713-1 ist mit Ausgabedatum Juli 2022 erschienen.

 

MERKBLATT DVS 1713-1 (07/2022)

Empfehlungen für die Anforderungen an Inspektionen bei der Bauausführung von Stahl- und Metallbaukonstruktionen
Anforderungen an die Inspektionsstellen

Themengebiet: Schweißen im Bauwesen
Erscheinungsdatum: Juli 2022
Arbeitsgruppe im DVS: AG A 5 „Schweißen im Bauwesen“