Eine neue Möglichkeit bietet sich den klebtechnischen Bildungseinrichtungen des DVS: Sie können künftig den Teilnehmenden des Lehrgangs zum „European Adhesive Engineer“ (EAE) ein Abschlusszertifikat zum „DVS-Klebtechnologen“ erteilen, auch wenn diese kein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Bisher erhielten Teilnehmende mit diesen Zugangsvoraussetzungen lediglich eine Teilnahmebestätigung des DVS-Lehrgangs.
Von dieser Neuerung profitieren die klebtechnischen Bildungseinrichtungen im DVS ebenso wie die Teilnehmenden. Sie können ihre Qualifizierung mittels Abschlusszertifikat nachweisen und damit ihre Karrierechancen erweitern.
Nach DIN EN ISO 9001 wird für Prozesse, deren Ergebnis nicht vollständig zerstörungsfrei verifiziert werden kann, unter anderem die Forderung nach technologisch qualifiziertem Personal erhoben. Die Qualifizierung zum DVS-Klebtechnologen erfüllt diese Forderung nach besonders qualifiziertem Personal für die verantwortliche Betreuung des gesamten Klebprozesses ganz ausdrücklich.
Der Absolvent des neuen Klebtechnologen-Lehrgangs besitzt nach erfolgreichem Abschluss eine umfassende Mischkompetenz aus Klebfachingenieur/European Adhesive Engineer (EAE) und Klebfachkraft/European Adhesive Specialist (EAS) – ausgenommen sind die Bereiche „Konstruktion“ und „Design“. Er ist für die verantwortliche Betreuung klebtechnischer Belange in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht von der Produktentwicklung über die Fertigung bis hin zur Instandhaltung qualifiziert. Er muss hinsichtlich des fachgerechten Einsatzes der Klebtechnik interdisziplinär denken, verantwortlich entscheiden und handeln sowie den gesamten Produktlebenszyklus bis hin zur Entsorgung überblicken und berücksichtigen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung dient als Befähigungsnachweis.
Anfang März 2021 wurde in der Fachgruppe FG „Klebtechnik“ des Ausschusses für Bildung (AfB) der 2019 begonnene und nunmehr fertige Entwurf der Ausbildungsrichtlinie verabschiedet und wird nun erfolgreich in den DVS-Bildungseinrichtungen angewendet.
Die Richtlinie legt Lehrinhalte und Prüfungen der Kenntnisse sowie Fertigkeiten von DVS-Klebtechnologen fest. Die Schulung und Prüfung nach dieser Richtlinie stellen sicher, dass beides einheitlich erfolgt. Sie gibt damit die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung der Klebtechnologen-Prüfung durch die zuständigen Stellen. Die Bildungsmaßnahme wird ausschließlich an Bildungseinrichtungen durchgeführt, die den sachlichen, personellen und ausstattungstechnischen Voraussetzungen der Richtlinie DVS 3308 genügen und von DVS-PersZert für diese Weiterbildung zugelassen sind. Die für die Abnahme von Prüfungen beauftragten Personen müssen von DVS-PersZert anerkannt sein.
Ansprechpartner:
Ass. jur. Marcus Kubanek
+49 211 1591-120
marcus.kubanek@dvs-home.de