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Quelle: DVS
Technik
24.01.2022
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Neues aus dem DVS-Regelwerk

Schutz vor Rönt­gen­strah­len an Elek­tronen­strahl­ma­schi­nen

Eine Neufassung der DVS-Richtlinie 3205 informiert jetzt über Maßnahmen, die vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung – insbesondere zum Schweißen, Bohren, Härten und Umschmelzen metallischer Werkstoffe – schützen.

Darüber hinaus weist die DVS-Richtlinie 3205 mit Ausgabedatum November 2021 auf die Verantwortung, Ausbildung und den Schutz des Bedien-, Wartungs- und Instandsetzungspersonals hin.

Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG vom 26. Juni 2017, zuletzt geändert am 23. Oktober 2020). Ergänzt wird das StrlSchG von der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) vom 29. November 2018, zuletzt geändert am 20. November 2020.

Durch die Verordnung werden eine Vielzahl der im StrlSchG niedergelegten Grundsätze vollzugsfähig, insbesondere Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigetatbestände, Grenz- und Referenzwerte, Zuständigkeiten sowie Aufsichts- und Verwaltungsverfahren.

 

Richtlinie DVS 3205 (08/2021)
Schutz vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung

Themengebiet: Elektronenstrahlschweißen
Erscheinungsdatum: August 2021
Arbeitsgruppe im DVS: V 9.1 Elektronenstrahlschweißen