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Quelle: Laurence Dutton/istock.com
Forschung
06.04.2023
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Besserstellungsverbot

Hürde für die Mittelstandsforschung

Mit einer deutlichen Warnung wandten sich diverse Vertreter der Forschungslandschaft, die bisher die mittelständische Innovationstätigkeit unterstützen, an die Öffentlichkeit. Ursache ist das Besserstellungsverbot (BV) bei Förderanträgen, das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) derzeit drastisch restriktiv ausgelegt wird.

Eine weitere Hürde für die Mittelstandsforschung in Deutschland: Das Besserstellungsverbot bei Förderanträgen, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit sehr restriktiv ausgelegt wird. Diese einschränkende Auslegung hat Konsequenzen und bringt die deutsche Mittelstandsforschung in Gefahr. Denn: Die BV-Regelung besagt, dass Zuwendungsempfänger von Projektmitteln der öffentlichen Hand Beschäftigte finanziell nicht besserstellen dürfen, als es bei vergleichbaren Bediensteten des Bundes der Fall ist.

Diese Regelung gilt nicht für Großforschungsverbünde wie die Fraunhofer-, Max-Planck- oder Helmholtz-Gesellschaft, trifft aber auf viele der bundesweit rund 130 meist gemeinnützigen, privatwirtschaftlich organisierten Industrieforschungsinstitute zu. Dabei geht es vor allem darum, dass leitende Mitarbeitende mit Personalverantwortung, die wirtschaftliches Risiko für ihre Institute tragen und Akquise für Industrieaufträge leisten, nicht mehr verdienen dürfen als Angestellte in vergleichbaren Positionen des Bundes.

Tiefgreifende Konsequenzen für die Forschungseinrichtungen, die die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstandes sichern, sind zu befürchten. Was dahinter steckt und welche Auswirkungen das Besserstellungsverbot auf die Personalplanung, die Förderprogramme und die Existenz von Forschungseinrichtungen haben kann, lesen Sie in dem aktuellen Beitrag im Industrieanzeiger, in dem auch der Geschäftsführer der Forschungsvereinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. des DVS, Dipl.-Ing. Jens Jerzembeck zu dem Thema befragt wurde.