Skip to main content
Überblick
03.06.2020
Artikel teilen

Aufrechterhaltung von Unternehmens-Zertifizierungen in der Corona-Pandemie

Mit der dramatischen Ausbreitung des Coronavirus ab März 2020 und den daraus folgenden Maßnahmen zur Eindämmung war und ist es für die DVS ZERT GmbH nur eingeschränkt möglich, geplante Audits zur Rezertifizierung oder Überwachung von Zertifizierungen vor Ort in Unternehmen durchzuführen.

Mit der dramatischen Ausbreitung des Coronavirus ab März 2020 und den daraus folgenden Maßnahmen zur Eindämmung war und ist es für die DVS ZERT GmbH nur eingeschränkt möglich, geplante Audits zur Rezertifizierung oder Überwachung von Zertifizierungen vor Ort in Unternehmen durchzuführen. Unternehmen fragten zahlreich an, ob und welche Übergangsregelungen gelten. Insbesondere in den Bereichen, in denen Rechtsvorschriften Zertifizierungen verlangen, sind diese eine Basis für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen.

DVS ZERT hat in Übereinstimmung mit den Regeln des IAF (International Accreditation Forum), den Vorgaben aus dem Rechtsbereich der Bauproduktenrichtlinie und dem Koordinierungsausschuss für das Schweißen an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen kurzfristig ein Verfahren zur Auditdurchführung in Pandemiezeiten entwickelt. Ziel ist es dabei, die Unternehmen bei der Fortführung bzw. Aufrechterhaltung Ihrer Zertifikate zu unterstützen. Das Verfahren führt u. a. eine generelle Karenzzeit ein, damit Zertifikate für einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten nach Ablauf weiterhin gültig bleiben, wenn die Auditdurchführung im Unternehmen nicht möglich ist. Dort, wo es in Absprache mit dem Unternehmen möglich ist, wird das Audit unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln und mit einem stark eingeschränkten Personenkreis durchgeführt. Für Audits, die vor Ort aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, ermöglicht das Verfahren auch Remote-Audits (Fernüberwachung) per Videokonferenz. Diese Pandemieregeln gelten zunächst befristet bis zum 30.06.2020.

Kunden von DVS ZERT haben die Regelungen sehr positiv aufgenommen. So war und ist es DVS ZERT möglich, die Unternehmen zu unterstützen, in diesen für alle schwierigen Zeiten.

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. M. Lehmann / Dipl.-Ing. T. Gurschke

Geschäftsführer DVS ZERT GmbH

0211 1591 203 / 0345 525034 25